Über das Bemühen, Michael J. in den Zeugenstand zu bringen, erheben die Verteidiger nun den Verdacht der „mangelnden Objektivität“ gegen Staatsanwalt Demuth. Der hatte gegen Michael J. einen Haftbefehl beantragt. Mitte Mai soll der Mann in Dubai verhaftet worden sein. Noch beim Prozesstermin am 4. Juni hatte der Staatsanwalt auf Frage des Vorsitzenden Richters Siegbert Übelmesser nach dem Aufenthaltsort des Zeugen geantwortet, eine ladungsfähige Adresse von Michael J. sei ihm nicht bekannt.
Tobias Liebau, einer der drei Krause-Verteidiger, führte am gestrigen 15. Verhandlungstag weitere Argumente für eine Ablösung Demuths ins Feld: Die von dem Ankläger beantragte Telefonüberwachung des Hauptverteidigers Volker Beermann sei unbegründet. Demuth habe überdies hinter dem Rücken der Verteidigung mit Anwälten der NKD Kontakt gepflegt und die Inhalte von entsprechenden Emails gelöscht.
Die zuständige 3. Strafkammer legte den Ablösungsantrag der Verteidiger als Dienstaufsichtsbeschwerde dem Chef der Hofer Staatsanwaltschaft vor.
Das Verfahren wird erst in der kommenden Woche fortgesetzt.