Nach einem dreitägigen Prozess kommt das Bayreuther Schwurgericht im Fall des Langzeit-Psychiatriepatienten Heiko R. zu seinem Urteil: Fünf Jahre Freiheitsentzug für versuchten Mord an einem Mithäftling und weitere Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Es bedeutet: Heiko R. wird weggesperrt, aber womöglich nicht für immer. Denn das Schwurgericht stuft ihn nicht als unverbesserlichen Gewohnheitsverbrecher ein, sondern als kranken Mann, der behandelt werden kann.
Versuchter Mord So urteilt das Schwurgericht über Heiko R.
Manfred Scherer 25.04.2023 - 15:33 Uhr