Nach einem dreitägigen Prozess kommt das Bayreuther Schwurgericht im Fall des Langzeit-Psychiatriepatienten Heiko R. zu seinem Urteil: Fünf Jahre Freiheitsentzug für versuchten Mord an einem Mithäftling und weitere Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Es bedeutet: Heiko R. wird weggesperrt, aber womöglich nicht für immer. Denn das Schwurgericht stuft ihn nicht als unverbesserlichen Gewohnheitsverbrecher ein, sondern als kranken Mann, der behandelt werden kann.