Was die Höchstpreise angehe, habe Deutschland zudem nicht nachgewiesen, weshalb der Vorschlag der EU-Kommission, den Kunden umfassende Preisinformationen zu Höchstpreisen zu bieten, den Verbraucherschutz nicht ausreichend sichere.
Aus der Branche kam scharfe Kritik. Die Honorarordnung in ihrer bisherigen Form verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, hieß es von der Bundesarchitektenkammer. Die HOAI sei seit Jahrzehnten ein verlässlicher Rahmen für Bauherren, Planer und Ausführende.
"Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da [..] wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen", sagte Architektenkammer-Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann.
Von der Bundesingenieurkammer hieß es, dass es nun unter anderem darum gehe, den Verbrauchern Sicherheit zu bieten.
Die Bundesregierung muss das Urteil nun umsetzen.