"Verhalten Raabs nicht mehr tolerierbar"
Dieses Verhalten Raabs sei nicht mehr tolerierbar, unabhängig davon, „ob es ein Fall von Vergesslichkeit, Ignoranz oder gar Vorsatz ist“. Deshalb müsse der Stadtrat jetzt handeln, müsse gegen dieses Verhalten des Bürgermeisters vorgehen. Und dabei „im Bedarfsfall“ einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Sehr viele Ordnungsvorschriften
Und wie geht es jetzt formaljuristisch weiter? Nun, so Gernot Geyer, am Landratsamt für kommunalrechtliche Fragen zuständig, zuerst müsse sich der Stadtrat mit dem Antrag befassen. „Und zwar in nichtöffentlicher Sitzung“. Geschäftsordnungen enthielten oft „sehr viele reine Ordnungsvorschriften, deren Nichteinhaltung nicht zwangsläufig auch zu Rechtsverstößen führt“. Dies werde als erstes zu prüfen sein. Nicht auszuschließen sei, dass anschließend das Landratsamt als Dienstaufsichtsbehörde mit der Sache befasst wird. Geyer weiter: „Derzeit können wir dazu aber rein gar nichts sagen.“
Raab: keine Stellungnahme
Bürgermeister Uwe Raab will zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben, erst müsse sich der Stadtrat mit dem Antrag befassen. „Dafür bitte ich um Verständnis“.