Diese fünf Jahre wird der Mann im besten Fall aber nicht im Gefängnis absitzen. Das Gericht wies den Alkoholkranken nämlich auch in eine Entziehungsanstalt ein. Nach der eineinhalbjährigen Entziehungskur soll Mann zur „Halbzeit“ auf Bewährung entlassen werden können. Das heißt für den Vollzug: Ein Jahr muss der Verurteilte ins Gefängnis, ehe er in die geschlossene Therapie kommt.