Dagegen wehrte sich Kneipp vor dem Gericht der EU - erfolglos, wie nun feststeht. Die Richter entschieden, dass die Marke "Joy" in einem wesentlichen Teil der EU, insbesondere in Frankreich, Wertschätzung genieße. Die Marke habe in der Vergangenheit große Bekanntheit aufgebaut. Selbst wenn der Bekanntheitsgrad über die Jahre abgenommen habe, habe eine gewisse "Restbekanntheit" überdauert. Die beiden Marken seien sich so ähnlich, dass sie gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden könnten. Deswegen bestehe die Gefahr, dass Kneipp den Ruf der "Joy"-Marke in unlauterer Weise ausnutzen könnte, so die Richter.