Urteil Bewährung für Hakenkreuz am Bein

Manfred Scherer
 Foto: dpa

Ein Fußballfan aus dem Nürnberger Land kommt in kurzen Hosen zu einem Oldschdod-Spiel nach Bayreuth. Das hat strafrechtliche Folgen.

 
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Am Unterschenkel des Mannes sichteten Polizisten nämlich ein Hakenkreuz-Tattoo. Strafrechtlich ist das ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Fußballfan wurde angezeigt, das Strafverfahren mündete in einer Anklage, die nun im Amtsgericht verhandelt werden sollte.

Jedoch. Der Angeklagte erschien nicht. Der Prozess wurde aber nicht etwa abgesetzt. Auf Antrag von Staatsanwalt Alexander Böhmer ging die zuständige Richterin Christiane Breunig in das schriftliche Strafbefehlsverfahren über und verhängte im Strafbefehl eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sowie eine Bewährungsauflage in Höhe von 2000 Euro.

Gleichzeitig bekam der nicht erschienene Angeklagte einen Pflichtverteidiger gestellt. Der kann nun Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, sodass es durchaus noch zum Prozess kommen könnte.

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