Der erste Film war die Grundlage für das Sequel
"Den Film hätte es ohne meinen Film eigentlich nicht gegeben", sagte er vor Gericht. Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem jahrzehntealten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk - also sein Drehbuch - zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an. Als Beleg führte er unter anderem die im zweiten Teil wieder aufgegriffene Szene an, in der Berties Kumpel Klausi in seine Stiefel pinkelt.
Auskunft hatte er darüber gefordert, wie viel die Constantin mit dem ersten Teil von "Manta Manta" - einem Film, der wie die Vorsitzende Richterin sagte, "dem damals politisch wahnsinnig unkorrekten Zeitgefühl" entstammte - verdient hat.
Der Rechtsstreit ist nicht der erste, in dem ein Drehbuchautor gegen einen Til-Schweiger-Film klagt. Drehbuchautorin Anika Decker forderte bereits eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Schweigers Kinoerfolgen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken".
Das Landgericht Berlin sprach der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zu. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von September 2023 aber verjährt. Die Autorin hatte nach dem Urteil zwar von einem "Meilenstein" gesprochen - aber dennoch Rechtsmittel eingelegt.