Auch für den mitangeklagten Uwe K. war der 29. Prozesstag ein guter Tag. Seine Anwälte Andreas von Dahlen und Johannes Zimmermann stellten fest, dass eine in dem Kassiber geschriebene Notiz ihren Mandanten entlaste: Krause schreibt dort, dass die Motivation von Uwe K. „sehr fein abgestimmt werden muss“. Anwalt Zimmermann: „Unser Mandant ist wegen Mittäterschaft angeklagt. Einem Mittäter muss man seine Motivation nicht erklären.“
Die von Krause gestrickte Legende wurde nicht umgesetzt. Uwe K. machte nicht mit. In seiner Einlassung im Prozess verwendete Krause den Kern der Legende aus dem Kassiber – nur tauschte er die Rollen: Jetzt war er es, der Kontakt zu denjenigen gehabt haben will, die die wertvollen Geheiminformationen übermittelten. Die Glaubwürdigkeit seiner Geschichte vom letzten Strohhalm Industriespionage und Bestechung, um an firmenrettende Preisnachlässe zu kommen, scheint durch den Inhalt des Kassibers zumindest anzuzweifeln zu sein – ein Staatsanwalt würde sagen: Er ist der Lüge überführt.
Wie die Verteidiger Krauses zur Checkliste bewerten, steht noch aus. Zu Prozessbeginn hatte Krauses Hauptverteidiger Beermann zu dem schon damals zur Sprache gebrachten Kassiber erklärt: „Krause schmort in der U-Haft. Es war wohl ein Akt der Verzweiflung.“ Sein Mandant habe sich da etwas zusammengesponnen, was nicht der Realität entspreche.
Staatsanwalt Demuth jedenfalls sieht in der Existenz des Kassibers einen gewichtigen Haftgrund: „Meiner Meinung nach ist Verdunkelungsgefahr gegeben.“