Das Schwurgericht stimmte bei dieser Einschätzung mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft überein. Das Motiv der als zuverlässig geltenden und im Kollegenkreis geschätzten Frau erschloss sich dem Gericht nicht. "Es war wohl die Gier, die Spielleidenschaft und die Lust am Spiel", sagte Eckstein, "und die Annahme, man könnte dabei was verdienen." Trotz ihres Geständnisses und ihrer Reue, ihrer straflosen Vergangenheit und der langen Verfahrensdauer könne kein Urteil unter drei Jahren verhängt werden. Dafür habe es sich um zu viele vorsätzliche Einzeltaten und eine zu hohe Schadenssumme gehandelt. Auch seien nicht in allen der 41 Fälle Rückzahlungen erfolgt. Wenn er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aussprechen würde, müsse er mit einer Revision durch die Staatsanwaltschaft oder den Bundesgerichtshof rechnen, sagte Eckstein. "Das Urteil wäre geringer nicht haltbar."
Die Frau muss jetzt nicht nur ins Gefängnis, sondern mit einer massiven Schuldenlast weiterleben. Sie kann frühestens nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen werden.
Aus Geld noch mehr Geld machen
Ob Verteidiger Schwemmer gegen das Urteil vorgehen wird, darauf wollte er sich am Freitag noch nicht festlegen. Für seine Mandantin sei Geld nur ein Arbeitsmittel gewesen, dass sie auch verwendete, um ihr Eigenvermögen zu vermehren, hatte er in seinem Plädoyer gesagt. "Sie hat die Relation zum Geld verloren und ist dem Reiz des Glücksspiels erlegen. Wer hat sich am Neuen Markt damals nicht auch schon mal verzockt?"