Untreue Strafbefehl für oberfränkischen OB

Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke. Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

Das Amtsgericht Hof ahndet pauschale Überstundenbezahlung in der Stadtverwaltung als Untreue. Der Schaden wird auf rund 275.000 Euro beziffert. Für Starke ist es nicht die erste Strafe. 

 
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In der Affäre um unzulässige Überstundenbezahlungen in der Stadtverwaltung Bamberg hat das Amtsgericht Hof gegen Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) und drei weitere hochrangige Mitarbeiter Strafbefehle zwischen 9000 und 24.000 Euro verhängt. Dies teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft Hof mit, die die Strafbefehle beantragt hatte. Mit 24.000 Euro erhält Starke die höchste Strafsumme. Dies entspricht 80 Tagessätzen, weswegen der Politiker auch bei einer Rechtskraft der Sanktion als nicht vorbestraft gelten würde.   

Die für ganz Oberfranken zuständige Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2020 ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Untreue zulasten der Stadt Bamberg eingeleitet. Vorausgegangen waren Presseberichte über einen Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, der die Zahlungen als unzulässig eingestuft hatte. Starke und seine Mitarbeiter hatten einem Beamten und sechs Angestellten pauschale Vergütungen gewährt, obwohl dafür die Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach den Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Hof gemeinsam mit der Kripo Coburg geführt hatte, ist der Stadt ein Schaden von rund 275.000 Euro entstanden. Der Schaden könnte aber noch höher sein, weil einige der Fälle bereits verjährt waren.  

Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass die überwiegende Anzahl der kommunalen Bediensteten überobligatorische Leistungen erbracht haben. Insoweit seien über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Stunden geleistet worden, die die Stadt in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise mittels Pauschalen vergütet habe. Gegen die Strafbefehle können Starke und seine Mitarbeiter Einspruch einlegen. Dann kommt es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Hof.   

Oberbürgermeister Andreas Starke und die beiden betroffenen Referenten der Stadt Bamberg, ließen erklären, dass sie zunächst die Begründung der Strafbefehle analysieren und mit ihren anwaltlichen Vertretungen prüfen wollen. Dann soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.  

Ob sein Strafbefehl akzeptiert wird, will der Oberbürgermeister davon abhängig machen, „was dem Wohl der Stadt dient“. Dabei richte er auch den Blick auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, die durch das Verfahren verunsichert waren. „Das bedaure ich sehr und wir werden über die bereits gezogenen Konsequenzen hinaus weitere Entscheidungen treffen, um aus dem Vorgang zu lernen“, so Starke.  

Es handelt sich allerdings schon um die zweite Strafe, die Starke innerhalb kurzer Zeit von der Justiz zugestellt wird. Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen hatte das Amtsgericht Bamberg vor sieben Monaten einen Strafbefehl über 60 Tagessätze gegen Starke erlassen. Der Oberbürgermeister hatte zunächst Einspruch dagegen eingelegt, diesen aber zurückgezogen. 

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