Scholz äußerte sich am Dienstag zunächst nicht zum Zwist um die Öffnungsklausel. Er erklärte, die Neuregelung werde insgesamt nicht zu höheren Steuerbelastungen für die Bürger führen. Laut Ministerium liegt das jährliche Aufkommen durch die Grundsteuer bei rund 14,8 Milliarden Euro. Das Finanzministerium hofft auf einen Kabinettsbeschluss noch im April.
Damit die erste Neubewertung der Grundsteuer nach Jahrzehnten nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, werden die ermittelten Werte dann wieder deutlich verringert, wobei die Relation zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt. Scholz bezeichnete diese Regelung als "sehr bürgerfreundlich, nett". Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem so genannten Hebesatz. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigt, liegt also in ihrer Hand.
Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten. "Man kann mal davon ausgehen, in Berlin, in Hamburg, in München, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig, in vielen, vielen anderen Orten, die sehr attraktiv sind, und wo die Grundstückswerte massiv gesteigert worden sind, werden die Bürgermeister und die Stadträte die Hebesätze dramatisch absenken", sagte er. "Ich gehe mal davon aus, dass das flächendeckend in ganz Deutschland der Fall sein wird."
Die Kommunen sollen mit der geplanten Grundsteuerreform auch ein Druckmittel für den Wohnungsbau in die Hand bekommen. Die so genannte Grundsteuer C für bislang unbebaute Flächen solle wieder eingeführt werden, kündigte Scholz an. Damit könnten ungenutzte Flächen höher besteuert werden.
Bei bestimmten unbebauten Grundstücken sollen die Kommunen den Scholz-Plänen zufolge den Hebesatz höher ansetzen können, "um so ein bisschen Druck auf die Grundstückseigentümer zu machen, dass sie ihr Grundstück mal nutzen", wie der Minister erklärte. Die Einführung hatten CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Grundsteuer C gab es schon einmal, sie wurde in den 1960er Jahren abgeschafft.
Einem Medienbericht zufolge geht Scholz davon aus, dass die Reform der Grundsteuer beim Staat zu zusätzlichen Personalkosten von mehr als 500 Millionen Euro führen wird. Die nötige Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden führe bei den Finanzämtern zu Personalkosten in Höhe von rund 462 Millionen Euro, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Hinzu kämen demnach weitere Personalkosten von 76 Millionen Euro für Postverteilung und eine IT-Stelle. Bereits im laufenden Jahr seien bei den Finanzämtern laut dem Gesetzentwurf 222 Arbeitskräfte zusätzlich nötig. Höhepunkt sei das Jahr 2023, in dem Scholz mit 3045 zusätzlichen Arbeitskräften rechne.