Zum Glück für den 66-jährigen Landwirt und seine 61-jährige Frau lautet der Anklagevorwurf „nur“ auf „versuchter gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr“. Die Einschränkung „versuchter“ beschreibt, dass das strafbare Handeln der Angeklagten zwar gefährlich war, jedoch folgenlos blieb: Die Frau mit Doktortitel, die im August 2016 zusammen mit ihrer achtjährigen Tochter am Anwesen der Angeklagten im Landkreis Kulmbach vorbeiritt, ist eine erfahrene Reiterin. So erfahren, dass sie nicht nur ihr eigenes Pferd, sondern auch das ihres Kindes zügeln konnte.