Die Geflüchteten müssen nicht im Anker-Zentrum in Bamberg wohnen oder länger dort bleiben. Darauf weist das Innenministerium eigens hin. Sie würden nur registriert und danach befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen. Dabei werde geprüft, welcher Bedarf genau bestehe, ob es sich tatsächlich um ukrainische Familien handele und ob sie gegebenenfalls auf andere Bundesländer verteilt werden. Nach der Registrierung könnten diejenigen, die eine private Unterkunft gefunden hätten, dorthin weiterreisen.
Wer eine Unterkunft brauche, werde einer Kreisverwaltungsbehörde, einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, zugewiesen. Dort werde schließlich nach einem Platz etwa in einer Gemeinschaftsunterkunft gesucht.
Anlaufstellen
Flüchtlinge aus der Ukraine können mit der zentralen Anlaufstelle des Sozialamtes (Telefon 0921/25-1536, sozialdienst@stadt.bayreuth.de) Kontakt aufnehmen.
Das Anker-Zentrum in Bamberg befindet sich im Erlenweg 4, 96050 Bamberg.
Wer bereits eine Unterkunft bei Familien oder Freunden gefunden hat, sollte einen Termin zur Registrierung per Mail an ae@reg-ofr.bayern.de vereinbaren. Dazu sind ein Reisepass beziehungsweise ein anderes Dokument mitzubringen ist, das die Identität nachweist, sowie ein maximal 24 Stunden alter negativer Coronatest. Zum Registrierungstermin muss jeder Flüchtling selber erscheinen.