Da die sogenannte Regelüberprüfung jetzt bei Hunderttausenden von Migranten ansteht, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren, wurde die Frist für diese Prüfung vorübergehend von drei auf bis zu fünf Jahre verlängert.
Flüchtlinge, die zu dem Behördentermin für die Überprüfung ihrer Fluchtgründe und Identität nicht erscheinen, hatten dafür früher keine Sanktionen zu befürchten. Wer heute ohne triftigen Grund fehlt, hat dadurch Nachteile. Das Bamf entscheidet dann nach Aktenlage. Außerdem kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Allerdings werden nicht alle Flüchtlinge zur Befragung einbestellt. Die Bundesregierung teilte auf eine Frage von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mit, regelmäßig erfolge die Ladung zur Befragung in den Fällen, in denen das Bundesamt ohne eine Anhörung Schutz zuerkannt hatte. Dieses sogenannte Fragebogenverfahren sei grundsätzlich ab November 2014 genutzt worden - und zwar für Menschen aus Eritrea, Syrien und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Nordirak, die bis Ende 2015 eingereist waren. Ansonsten werde in jedem Einzelfall entschieden, wer zur Befragung erscheinen müsse und wer nicht.
Thomae findet das unbefriedigend. Er forderte, das Innenministerium solle klare Vorgaben machen, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Das sei notwendig, um einer "gefühlsgeleiteten Politik Einhalt zu gebieten". Andernfalls könne der Eindruck entstehen, dass die Bamf-Mitarbeiter "quasi kontrollfrei im eigenen Ermessen über Sanktionen entscheiden können".