Als Gründe dafür nannte das OLG in seinem am 3. Juni gefassten und am Dienstag zugestellten Beschluss den weiter dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. Weil der Angeklagte in Deutschland massiv bedroht werde, sei zu befürchten, dass er sich ins Ausland absetze. Die bereits Ende März eingereichte Beschwerde sei nach dem OLG-Beschluss zurückgenommen worden.