Trotz schlechter Kontaktnachverfolgung Bayern behält Schul-Quarantäneregeln bei

Jürgen Umlauft
Hat ein Schüler einen positiven Coronatest, sollen weiterhin die derzeit überlasteten Gesundheitsämter darüber entscheiden, wer als enge Kontaktperson gilt und in Quarantäne muss. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Trotz Überlastung sollen die Gesundheitsämter weiterhin entscheiden, wer als Kontaktperson gilt. Die Grünen sehen darin eine große Gefahr für die Gesundheit der Kinder in den Schulen.

 
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München - Die umstrittenen Quarantäneregelungen an Bayerns Schulen bleiben bis auf Weiteres in Kraft. Der Bildungsausschuss des Landtags lehnte mit breiter Mehrheit einen Antrag der Grünen auf Aussetzung der Vorschrift ab, wonach ausschließlich die Gesundheitsämter über Quarantänemaßnahmen entscheiden dürfen. Die Grünen hatten gefordert, den Schulleitungen wieder die Möglichkeit zu geben, zumindest enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern vorsorglich nach Hause schicken zu können, bis die momentan überlasteten Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung wieder gewährleisten könnten.

Max Deisenhofer (Grüne) berichtete von Fällen, in denen die Gesundheitsämter Quarantäneanordnungen erst zu einem Zeitpunkt verschickt hätten, als die Quarantänezeit abgelaufen gewesen sei. Dies sei mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie und den Gesundheitsschutz für Schüler und Lehrkräfte nicht hinnehmbar. Man brauche pragmatische Lösungen unter Einbeziehung der Schulleitungen.

Die CSU-Abgeordnete Barbara Regitz trat dem Änderungswunsch der Grünen entgegen. Es müsse an der Federführung der Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne festgehalten werden, weil dort – anders als bei den Schulleitungen – die dafür nötige fachliche Expertise vorhanden sei. Der Infektionsschutz sei dadurch gewährleistet, betonte Regitz, dass positiv getestete Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen aus der Klasse genommen und nach Hause geschickt werden müssten.

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