Staade beantragte eine neunjährige Freiheitsstrafe. In ihrem Plädoyer sagte Staade, der Angeklagte habe seiner Ehefrau Ulrike mit „besonderer Rohheit“ einen „fürchterlichen Tod“ zugefügt. Die Oberstaatsanwältin hält die Einlassungen von Uwe G. für widerlegt. Der Angeklagte hatte zunächst davon gesprochen, seine extrem dem Alkohol verfallene Ehefrau sei am 12. Dezember 2020 vermutlich mehrfach gestürzt und auch die Treppe in dem Haus in Freienfels hinuntergefallen.