Toter Schwan: Geflügelpest in Hof

Symbolfoto: Holger Hollemann/dpa Foto: red

Die Geflügelpest ist in der Stadt Hof ausgebrochen. Infiziert war ein Schwan, der tot auf der Saale gefunden worden war. Das gesamtes Stadtgebiet wird wieder für mindestens 21 Tage Sperrbezirk. Das Geflügel muss in Stallungen bleiben, Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Am Montag, 30. Januar, wurde bei einem Schwan, der auf der Saale im Stadtteil Fabrikvorstadt tot aufgefunden wurde, das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Aktuell kommt es, insbesondere bei Wasservögeln und aasfressenden Wildvögeln, zu einer Häufung an Todesfällen, informiert die Stadt Hof am Dienstag.

Die Infektionen seien sehr ansteckend. Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, wurde das gesamte Stadtgebiet Hof zum Sperrbezirk erklärt. Im Sperrbezirk gelten für die Dauer von 21 Tagen für alle Geflügelhalter strenge Auflagen.

Verfügung der Stadt Hof gilt für unbestimmte Zeit

Die Jagd auf Federwild ist verboten. Darüberhinaus dürfen Hunde und Katzen im Sperrbezirk nicht frei herumlaufen, da auch sie eine Verschleppung des Virus durch Kontakt mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen verursachen können.

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Die von der Stadt Hof daraufhin erlassene Allgemeinverfügung gilt vorerst auf unbestimmte Zeit weiter. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet.

Beim Menschen sind bisher keine Infektionen mit H5N8 bekannt. Der Verzehr von Geflügelfleisch ist unbedenklich.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der Stadt Hof unter der Telefonnummer: 09281/8151192

red

Weitere Infos

Verdacht auf Vogelgrippe im Kreis Hof

Bayreuth: Stallpflicht für Geflügel

Autor

Bilder