Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte rund acht Jahre Gefängnis für den Angeklagten wegen Totschlags verlangt. Die Verteidiger sahen hingegen nur eine fahrlässige Tötung und hatten sich für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen. Sie ließen nun zunächst noch offen, ob sie wie beim ersten Urteil den BGH anrufen.
Der Rechtsanwalt, der als Nebenkläger den Vater des getöteten Mannes vertrat, kündigte hingegen bereits einen erneuten Revisionsantrag an. Es werde später nach Vorlage des schriftlichen Urteils entschieden, ob das Rechtsmittel zurückgezogen wird, sagte der Anwalt.
Richter Reicherl sagte, dass die Kammer zwischen den Interessen dieser beiden, des Angeklagten und des um seinen Sohn trauernden Vaters, habe abwägen müssen. „Das ist eigentlich unmöglich“, meinte der Kammervorsitzende. Der 26-Jährige sei „alles andere als der typische Angeklagte“. Er sei ein junger Mann, der ein glaubwürdiges Geständnis abgelegt habe. Von ihm seien keine weiteren Straftaten zu erwarten. Der Angeklagte hatte immer wieder sein Bedauern über den Tod des 22-Jährigen beteuert.