Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen – so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen einen heute 44-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach. In der Berufungsverhandlung sah das Landgericht Bayreuth die Taten als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte mehrfach seine Tochter aus einer vormaligen Beziehung unsittlich berührt. Zu den ersten Handlungen kam es bereits im Jahr 2009 an dem damals neunjährigen Mädchen. Eine weitere Tat schloss sich 2014 an. Dabei betatschte der heute 44-jährige seine Tochter am Körper. Das Amtsgericht Kulmbach hatte ihn deswegen im August des vergangenen Jahres schuldig gesprochen. Dagegen hatte der Beschuldigte Rechtsmittel eingelegt, wodurch es zur Berufungsverhandlung am Landgericht Bayreuth gekommen war.