Lea hätte gerettet werden können Fall Lea: Dienstrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen

TIRSCHENREUTH. Nach dem Hungertod eines zweijährigen Mädchens im oberpfälzischen Tirschenreuth hat Landrat Wolfgang Lippert versichert, dass einem möglichen Fehlverhalten des zuständigen Jugendamtes nachgegangen wird. Es werde nichts beschönigt, sagte Lippert am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Er schloss dienstrechtliche Konsequenzen nicht aus.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Derzeit sei jedoch "kein Kausalzusammenhang" zwischen dem unterlassenen Hausbesuch und dem "bedauerlichen Tod" des Mädchens Lea zu erkennen.

Das Jugendamt war dem telefonischen Hinweis einer besorgten Nachbarin nicht nachgegangen. Lippert sagte, die Situation sei falsch eingeschätzt worden. Der Landrat wies zugleich Berichte zurück, er habe erst auf Druck der Medien nach dem Vorfall seinen Skiurlaub abgebrochen.

Die 21-jährige alleinerziehende Mutter des Mädchens hatte ihre Tochter am Samstag tot im Bett gefunden. Eine Obduktion ergab, dass Lea an Unterernährung, Flüssigkeitsmangel und diversen weiteren Erkrankungen litt. Nach Auffassung der Mediziner hätte das Mädchen bei einem rechtzeitigen Arztbesuch gerettet werden können.

ddp

Autor