Gerhard Schoberth, Präsident der Bayreuther Tierrettung, spricht auf der Facebook-Seite seines Vereins von einem „annus horribilis“ und dem „schwärzesten Jahr für unsere Tierrettung seit der Gründung.“ Zumindest was das Strafverfahren wegen diverser Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeht, ist Schoberths Wunsch nun in Erfüllung gegangen. Das Amtsgericht in Bayreuth hat das Strafverfahren gegen Schoberth am Montag gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt. Ganz weiß ist die Weste Schoberths damit nicht, aber eben auch nicht schwarz. Zur Sache verhandelt wurde erst gar nicht. Der Grund: Strafverteidiger Malte Magold aus Nürnberg, der Schoberth vertritt, hatte moniert, dass ausgerechnet der Amtstierarzt, der im März vergangenen Jahres zahlreiche Greifvögel aus der Obhut Schoberths beschlagnahmt hatte, auch der Gutachter zu dem Fall gewesen war. Das gehe gar nicht, meinte auch das Gericht. Hätte man verhandeln wollen, wäre ein neutraler Gutachter nötig gewesen. Viel Geld, viel Zeit hätte das gekostet. So waren am Ende alle einig, aus „prozessökomischen Gründen“ das Verfahren einzustellen und auf Wunsch Schoberths auch zu protokollieren, dass der Tierrettungspräsident keinerlei Schuld anerkennt. Einem weiteren Wunsch Schoberths ist das Gericht auch gefolgt. Er durfte sich aussuchen, an wen er die Geldauflage zahlt. Die Tierhilfe Weidenberg wird demnächst um 500 Euro reicher sein.