Thema Mollath: Mollaths Verantwortung

Von Joachim Braun

Wer die Hoffnung hatte, das Landgericht Regensburg werde dem Wiederaufnahmeantrag zustimmen und so die Freilassung von Gustl Mollath veranlassen, der hat unser juristisches System nicht verstanden.

 
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Dass sich das Gericht trotz des enormen öffentlichen Drucks die Mühe gemacht hat, die vorgetragenen Wiederaufnahmegründe intensiv zu prüfen, um dann mit ausführlicher Begründung dagegen zu entscheiden, ist keine Schande für die Justiz. Im Gegenteil, sie hat sich behauptet gegen das undemokratische, populistische Drängeln von Ministerpräsident Seehofer und der nach politischen Erfolgen gierenden Opposition um Inge Aures und Florian Streibl.

Denn es ist die Politik, die die Gesetze gemacht hat, die Mollath sieben Jahre in der Psychiatrie schmoren ließen. Der Gesetzgeber legt die Kriterien der Unterbringung fest, die Gerichte vollziehen diese. Wenn die Gesetze jetzt menschenfreundlicher gefasst werden, dann ist wenigstens etwas erreicht worden.

Kein Zweifel, dass Gustl Mollath ein Opfer ist. Aber er ist keinesfalls das Opfer einer Verschwörung, zu dem ihn seine teilweise fanatischen Unterstützer konstruieren wollen. Er ist – bei allen Ungereimtheiten und der fehlenden Sorgfalt – vor allem ein Opfer seiner selbst, weil er seine Eigenverantwortung bis heute nicht annimmt. Hätte er sich, den gesetzlichen Spielregeln gemäß, forensisch untersuchen lassen, wäre er vermutlich längst auf freiem Fuß. Das aber will er genauso wenig wie eine „Begnadigung“ durch die Justizministerin. Er fordert kompromisslos einen Freispruch erster Klasse und verschärft auf diese Weise den Konflikt mit dem System.

Dabei verkennt Gustl Mollath ebenso wie seine Zeter und Mordio schreienden Unterstützer, dass 2006 sogenannte Anlasstaten bewiesen waren, unter anderem die Gewalttaten gegen die eigene Ehefrau. Dass ihn das Gericht damals für schuldunfähig erklärte, war eine rechtlich unumstrittene Entscheidung, die Mollath die Möglichkeit zur Gesundung geben sollte.

Das ist leider gründlich danebengegangen. Gustl Mollath ist zu wünschen, dass er die ihm entgegengestreckten Hände endlich annimmt, um bald freizukommen. Anschließend muss der Gesetzgeber die Anforderungen an eine Unterbringung in der Psychiatrie neu regeln. Das ist die Lehre aus dem Fall Mollath.