Im kommenden Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu deren Höhe Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden, von 58.050 Euro auf 59.850 Euro im Jahr steigen. Angestellte, die sich dann privat versichern möchten, müssen mit ihrem Verdienst voraussichtlich über 66.600 Euro jährlich liegen. Für freiwillig Versicherte steigt die Mindestbemessungsgrundlage voraussichtlich auf