Telefonaktion Online-Register für Organspende kommt

Peter Rauscher
Ein Organspendeausweis schafft Sicherheit über den Willen des Besitzers. Foto: Archiv/dpa/Caroline Seidel

Organspende und Patientenverfügung, die lebensverlängernde Maßnahmen ausschließt, geht das? Ja, sagen Experten bei einer Kurier-Telefonaktion zum Tag der Organspende. Wissenswertes zum Thema erfahren Sie hier:

 
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Bayreuth/Köln - Die Mehrheit der Deutschen kann sich vorstellen, einer Organspende zuzustimmen. Wichtig ist es jedoch, dies auch schriftlich zu dokumentieren. Aus Anlass des Tages der Organspende am Samstag beantwortete ein Expertenteam vom Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BzgA, beantwortete die Fragen der Kurier-Leser zu diesem Thema. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ich bin unsicher, ob ich in der Patientenverfügung meine Wünsche zur Organspende allein richtig formulieren kann. An wen kann ich mich wenden?

Sie können das mit Ihrem Hausarzt besprechen. Sie können aber auch einen Notar hinzuziehen. So vermeiden Sie unklare oder widersprüchliche Formulierungen. Notare sorgen für Rechtssicherheit und gewährleisten, dass der Inhalt der Patientenverfügung Ihrem Willen entspricht. Allerdings müssen Sie für die Beratung beim Notar eine Gebühr entrichten.

 

Wen sollte ich über meine Patientenverfügung informieren?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, teilen Sie dies Ihrem Bevollmächtigten mit. Dieser sollte auch den Ort der Aufbewahrung kennen. Sie können auch sonstige Vertrauenspersonen sowie Ihren Hausarzt informieren. Diese Personen sollten Zugang zum Aufbewahrungsort haben.

Wird man als Angehöriger in den Prozess der Organspende einbezogen?

Auf jeden Fall. Gespräche mit Angehörigen sind fester Bestandteil des Prozesses einer Organspende. Sie können alle Fragen stellen, die Sie bewegen und erhalten ein Angebot psychologischer Begleitung.

Mein Mann möchte keine Organe spenden und hat das auch so aufgeschrieben. Ich bin da anderer Meinung. Sollte ich mit ihm reden, dass er seine Entscheidung noch ändert?

Überlegen Sie sich das. Jeder hat das Recht auf seine eigene Entscheidung. Wenn es wirklich der Wille Ihres Mannes ist, respektieren Sie ihn. In Sachen Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch.

Gibt es eine Altersbegrenzung bei der Organspende?

Nein. Es gibt weder für Organe noch für Gewebe eine feste obere Altersgrenze. Die Eignung für eine Transplantation wird immer nach medizinischen Gesichtspunkten untersucht. Entscheidend ist der Zustand eines Organs oder Gewebes, nicht das kalendarische Alter des Spenders.

Kann ich als Raucher auch Organspender werden?

Ja. Im Einzelfall wird entschieden, welche Organe funktionstüchtig sind.

Oft ist die Lunge von Rauchern in ihrer Funktion eingeschränkt, während Herz, Nieren und Leber vollkommen in Ordnung sind und somit für eine Organspende in Betracht kommen.

Werde ich in das künftige Online-Register auch eine Ablehnung der Organspende eintragen können?

Ja, das können Sie. Das Online-Register, das es ab 2022 geben soll, ist dafür da, Ihren Willen im Fall einer Organspende schnell zu erfragen und zu respektieren - gleich, welche Entscheidung Sie getroffen haben.

Ich habe keinen Organspenderausweis. Werde ich dann automatisch Organspender?

Nein. Voraussetzung dafür ist die Einwilligung des möglichen Spenders zu Lebzeiten oder die Zustimmung seiner nächsten Angehörigen. Zumindest sollten Sie diese über Ihren Willen unterrichten.

Ist meine Entscheidung zur Organspende verbindlich? Kann ich sie noch einmal ändern?

Ist der Organspenderausweis unterschrieben, ist er verbindlich. Die Entscheidung wird aber nirgendwo registriert. Wollen Sie Ihre Entscheidung ändern, vernichten Sie den alten Ausweis und füllen einen neuen aus. Beim künftigen Online-Register ist die Entscheidung zwar registriert, kann aber auch jederzeit verändert werden.

 

Gelten deutsche Organspenderausweise auch im Ausland?

Jedes Land hat die Organspende selbst geregelt. Grundsätzlich gilt immer die gesetzliche Regelung des jeweiligen Aufenthaltslandes. Im Todesfall werden in der Regel die Angehörigen nach dem Willen des Verstorbenen befragt. Es ist hilfreich, den ausgefüllten Organspenderausweis in der Sprache des Aufenthaltslandes bei sich zu tragen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA bietet den Organspenderausweis in allen EU-Amtssprachen sowie in russischer und arabischer Sprache zum Ausdruck an.

Ich möchte lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen, aber einer Organspende zustimmen. Dafür müsste mein Herz-Kreislauf-System aber künstlich aufrechterhalten werden. Das widerspricht sich doch. Wie formuliert man das eindeutig?

Die so genannten lebensverlängernden Maßnahmen werden für kurze Zeit benötigt, um die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende zu schaffen. Um eine eindeutige Formulierung für die Patientenverfügung zu finden, helfen Textbausteine, die Sie unter www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung finden.

Eine Checkliste zum Ausfüllen des Organspenderausweises und der Patientenverfügung ist unter www.bzga.de/infomaterialien/ zu finden.

 

Viele Menschen sterben zu Hause. Ist dann eine Organspende überhaupt möglich?

Damit die potenziellen Spende-Organe funktionsfähig bleiben, muss das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrecht erhalten werden. Das funktioniert nur auf einer Intensivstation. In Deutschland sterben pro Jahr etwa 950.000 Menschen, davon etwa 400.000 im Krankenhaus.

Wird über Spenderorgane national oder international entschieden?

Deutschland gehört der Stiftung Eurotransplant an, ebenso wie Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn.

Diese Kooperation ermöglicht es, möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem können für den Einzelnen besser passende Organe vermittelt und damit die Erfolgsaussicht erhöht werden. Die Stiftung führt eine gemeinsame Liste der Patienten aus den angeschlossenen Ländern. Bei der Vergabe wird vor allem auf Erfolgsaussicht und Dringlichkeit geachtet.

Info
Weitere Informationen gibt es beim gebührenfreien Infotelefon Organspende unter 0800-9040400. Dort können auch kostenlos Organspendeausweise und Informationsmaterial angefordert werden: unter organspende@bzga.de per E-Mail sowie unter www.organspende-info.de im Internet.

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