Ein wegweisendes Gerichtsurteil gegen schlecht sichtbare Halteverbots-Schilder hat der Autoverein ADAC gelobt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, ein parkender Autofahrer müsse nicht aktiv nach Verbotsschildern suchen, wenn er dafür keinen Anlass habe. Würden übergangsweise geltende Schilder zu niedrig und parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt und seien leicht zu übersehen, sei der Autofahrer entlastet.