Bayreuther Rechtsprofessor hält die Entwürfe für vertretbar
Bei der Expertenanhörung zum neuen Polizeiaufgabengesetz hat der Bayreuther Rechtsprofessor Markus Möstl erklärt, polizeiliche Befugnisse müssten mit den technischen Möglichkeiten und neuen Herausforderungen für die innere Sicherheit Schritt halten. Die Entwürfe böten dazu aus seiner Sicht „verfassungsrechtlich vertretbare Lösungen“.
Der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler erinnerte jedoch daran, dass die neuen Befugnisse der Polizei nicht auf die Terrorabwehr beschränkt seien. „Das betrifft nicht nur potenzielle Terroristen, sondern auch Normalbürger“, warnte er. Bei der präventiven Festnahme, die per richterlicher Verfügung unbegrenzt dauern könne, werde den Betroffenen nicht einmal ein Pflichtverteidiger gewährt. Betroffene seien schlechtergestellt als Tatverdächtige in einem Strafprozess. „Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, urteilte Wächtler.
Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler klagte, die Gesetzentwürfe ließen die Verantwortlichkeiten zwischen Verfassungsschutz und Polizei weiter verschwimmen. Damit werde die Sicherheitsarchitektur auf verfassungsrechtlich fragwürdige Weise verändert.
Mit Material von dpa