Die Gemeindeordnung gebe vor, dass Haushaltsberatungen in öffentlichen Sitzungen stattfinden müssen, erklärte Herbert Retzer, Pressesprecher des Landratsamtes: „Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Waischenfeld ohne Zusammentreffen des Stadtrats im Umlaufverfahren war demzufolge unzulässig.“ Das Ansetzen der Sitzung sei entsprechend alternativlos.