Das Feuerwerksverbot gilt von Sonntag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Montag, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen.