Die Stadt sucht Bürger, die sich zur Übernahme der Tätigkeit eines Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht beim Landgericht und Amtsgericht Bayreuth bereit erklären. Bewerber müssen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen den Geburtsjahrgängen 1949 bis 1994 angehören und ihren Hauptwohnsitz in Bayreuth haben. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt oder beim Jugendamt im Rathaus II.