Dafür müssten jedoch Infrastruktur und Nahverkehr stark verbessert werden, weil sich Flüchtlinge in den nächsten Jahren kein Auto leisten könnten. Eine bessere Anbindung hülfe auch vielen Einheimischen, zum Beispiel älteren Leuten ohne Auto. Zudem brauchten die Flüchtlinge Begleiter bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Westermann wünscht sich dafür mehr Patenschaften.
Die Länder sollen die Details festlegen
Das Bundeskabinett will es den Ländern überlassen, die Details zur Wohnsitzauflage festzulegen. Demnach können die Länder Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort zuweisen oder ihnen verbieten, in bestimmte Stadtteile zu ziehen.
In dem Gesetzespaket ist zum einen eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vorgesehen, vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen, etwa Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten.
Integrationskurse sollen aufgestockt werden, gleichzeitig sollen mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet werden. Für Flüchtlinge sollen 100 000 „Arbeitsgelegenheiten“ entstehen - also gemeinnützige Tätigkeiten, angelehnt an Ein-Euro-Jobs.
Wer eine Ausbildung beginnt, soll für die gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen
Wer als Flüchtling eine Ausbildung beginnt, soll für die gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Die Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wird aufgehoben. Wer einen Job findet soll auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben dürfen.
Eine große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche - die „Vorrangprüfung“, die Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt - soll drei Jahre lang in vielen Regionen wegfallen.
Bislang dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn es keine einheimischen oder andere europäische Bewerber gibt. Diese Vorrangprüfung soll für drei Jahre abgeschafft werden. Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.