Unverändert gingen bei der Stadt Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen durch Hundekot ein, teilte die Verwaltung mit. Zur Anzeige gebrachte Fälle würden konsequent verfolgt. Neuerdings werde vermehrt festgestellt, dass die von der Stadt ausgegebenen Entsorgungsbeutel mit oder ohne Inhalt einfach weggeworfen werden. Beides sei ärgerlich und schädlich für die Umwelt.

Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im Freien unverzüglich beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder eigenen privaten Hausmüllgefäßen entsorgen. Hundehalter seien hierzu rechtlich verpflichtet und hätten deshalb eine ausreichende Zahl geeigneter Tüten mitzuführen. Die Beutel sind kostenlos bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, zu bekommen. Sie sind auch beim Stadtbauhof und im Umweltamt erhältlich. Außerdem können Beutel den zwischenzeitlich aufgestellten Hundetoiletten entnommen werden.

Hohe Bußgelder

In diesem Zusammenhang weist das Umweltreferat der Stadt darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte außerhalb vorhandener Wege zu betreten. Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Hundekot stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Verunreinigungen durch Hundekot drohen im Stadtgebiet Bußgelder von 20 bis 150 Euro.

Laut dem städtischen Umweltschutzbericht 2012 wurden im Laufe der Jahre immer mehr Entsorgungsbeutel ausgegeben. Waren es 2006 und 2007 jeweils 200.000 Tüten, stieg deren Zahl 2011 auf 515.000 und 2012 sogar auf 750.000. Die Kosten dafür betrugen im Jahr 2012 rund 6600 Euro.

Grünflächen sollten stärker überwacht werden

Eine behördliche Verfolgung der sich illegal verhaltenden Hundebesitzer setzt laut Stadtverwaltung voraus, dass der jeweilige Tierhalter bekannt oder identifizierbar ist und der Beschwerdeführer auch als Zeuge zur Verfügung steht. „Genau daran aber scheitert in der Praxis das hoheitliche Vorgehen gegen die Tierhalter“, hieß es im Umweltbericht 2012. Die Zeugen müssen nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Bayreuth nicht nur den Vorgang der Verunreinigung aus geringer Entfernung genau beobachten, sondern auch den Hundebesitzer zweifelsfrei identifizieren, also kennen. „Das aber schreckt im Einzelfall von einer Anzeige ab, weil der Zeuge in einem etwaigen Bußgeldbescheid namentlich benannt werden muss.“

Uwe Hewing von der Hundeschule Bayreuth sprach sich gegenüber unserer Zeitung für ein vernünftiges Miteinander mit Nichthundebesitzern aus. Er appellierte an die Hundebesitzer, immer Kotbeutel dabeizuhaben. Dass Leute die Beutel einfach am Straßen- oder Wegesrand wegwerfen, führte er auch darauf zurück, dass zu wenig Mülleimer vorhanden sind. Vielen Hundebesitzern sei nicht bekannt, dass für illegales Verhalten Bußgelder drohen. „Die Stadt sollte stärker darauf hinweisen“, meinte er. Auch eine stärkere Überwachung hielt er für notwendig, etwa durch Streifen des Ordnungsamtes in Parkanlagen wie in Frankfurt am Main.

Symbolbild: pa