Sparkassen-Kontoauszüge eines Asylbewerbers landen versehentlich beim falschen Adressaten Peinlicher Fehler ohne Folgen

Von Sonny Adam
Die Kulmbacherin Gaby Popp machte eine unliebsame Entdeckung: Als sie sich die Kontoauszüge ihrer Mutter zuschicken ließ, bekam sie auch die Auszüge eines Asylbewerberkontos von der Sparkasse übermittelt. Foto: Sonny Adam Foto: red

Als die Kulmbacherin Gaby Popp, die als Betreuerin für ihre neunzigjährige Mutter eingesetzt ist, sich die Jahreskontoauszüge ihrer Mutter von der Sparkasse Kulmbach-Kronach zuschicken ließ, machte sie eine unliebsame Entdeckung: Denn im Briefumschlag waren auch die Auszüge eines Asylbewerbers.

 
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Noch sichtlich geschockt hält die Kulmbacherin Gaby Popp die Kontoauszüge ihrer 90 Jahre alten Mutter in den Händen. „Ich bin im ersten Moment richtig erschrocken, weil da zwei Seiten Abbuchungen von Namen, die ich nicht kannte und Zahlungen für Dinge, die meine Mutter garantiert nicht getätigt hat, verbucht waren“, sagt Gaby Popp. Bei genauem Hinsehen fiel ihr auf, dass unter die Kontodaten der Seniorin auch eine Doppelseite eines fremden Kontos geraten war. „Als ich auf dem zweiten Blick gemerkt habe, dass offensichtlich die falschen Auszüge an mich verschickt worden sind, ist mir einerseits ein Stein vom Herzen gefallen. Denn im ersten Moment dachte ich natürlich, es habe sich jemand vom Konto meiner Mutter bedient.“ Trotzdem bleibe ein seltsames Gefühl. „Man fragt sich natürlich sofort, ob das auch mit den eigenen Kontodaten passieren könnte“, sagt Popp. „So etwas darf nicht passieren. Sogar der Name des Bankers, der die falschen Daten weitergegeben hat, ist auf dem Auszug vermerkt.

Der Pressesprecher der Sparkasse Kulmbach-Kronach, Markus Lieb, gibt zu, dass es sich offenbar um „menschliches Versagen“ gehandelt habe. „Das tut uns furchtbar leid. So etwas darf nicht passieren“, sagt Lieb. Man nehme das Thema Datenschutz sehr ernst. „Uns ist bewusst, dass Vertrauen und Diskretion unseren Kunden gegenüber die Grundlage einer guten Geschäftsbeziehung sind. Deshalb ist das Ganze auch für uns sehr unangenehm“, gibt Lieb zu. „Selbstverständlich werden wir umgehend mit den betroffenen Kunden Kontakt aufnehmen und uns in aller Form entschuldigen.“ Auch angesichts eines jährlich durchschnittlichen Briefaufkommens von 470 000 Sendungen bedauere man diesen Einzelfall sehr.

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz, Thomas Kranig, kennt solche Vorkommnisse. „Es sollte nicht passieren, aber solche Fehlversendungen kommen immer mal wieder vor. Aber es handelt sich nur um Einzelfälle. Trotzdem ist das natürlich nicht in Ordnung.“ Als Empfänger sollte man nur der Bank Bescheid geben, so dass diese die Möglichkeit habe, nachzuprüfen, ob es sich um einen Einzelfall handle oder ob dies massenhaft – beispielsweise bei einem automatischen Versand – passiert sei.

Im vergangenen Jahr hat die Schweizer Bank Coop für Schlagzeilen gesorgt, weil massenweise falsche Kontoauszüge an Fehladressen geschickt worden sind. Im Jahr zuvor sorgte der Landesbankableger BayernLabo für Schlagzeilen, weil Tausende von Kontoauszügen falsch adressiert worden waren. Oft liege die Tücke bei der automatischen Adressierung. „Die Bank muss, wenn sie davon erfährt, prüfen, was passiert ist, ob es sich um einen Einzelfall handelt. Wenn viele oder mehrere Empfänger betroffen sind, dann liegt trotzdem nicht zwangläufig eine Datenpanne vor, bei einem Hackerangriff dagegen schon. Das ist nur der Fall, wenn eine Gefährdung für die betroffenen Kontoinhaber, in diesem Fall des Asylbewerbers, vorliegen würde“, erklärt Kranig. „Für den Asylbewerber ist die Tatsache, dass seine Kontounterlagen an die falsche Person gelangt sind, unangenehm, aber wenn die betroffene Person vertraulich mit den Dingen umgeht, ist kein weiterer Schaden zu befürchten und damit ist der Fall auch nicht meldepflichtig“, sagt der Präsident. Diese Rechtslage allerdings wird sich spätestens im März 2018 ändern. Dann werden auch Serienfehler beim Versenden von Unterlagen meldepflichtig.

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