Bayreuth/Nürnberg - Eigentlich scheint die Sache klar. Schweigen ist keine Zustimmung, hat der BGH sinngemäß geurteilt. Soll heißen: Der bisherigen Praxis von Banken, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und insbesondere Gebühren zu erhöhen, wenn der Kunde nach einer entsprechenden Benachrichtigung nicht aktiv widerspricht, haben die Bundesrichter eine klare Absage erteilt.