Aus Sicht der Ersten Strafkammer des Schwurgerichts Bayreuth hat der Angeklagte "in der Absicht" gehandelt, seinen Gegenüber zu töten.
Sieben Jahre Haft für Messerstecher
Redaktion 07.04.2017 - 11:14 Uhr
Am Freitagmorgen verkündete der Vorsitzende Richter Michael Eckstein das Urteil: Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der 25-jährige Kulmbacher, der dreimal mit einem Messer auf einen vermeintlichen Nebenbuhler eingestochen hatte, muss für sieben Jahre ins Gefängnis.
Aus Sicht der Ersten Strafkammer des Schwurgerichts Bayreuth hat der Angeklagte "in der Absicht" gehandelt, seinen Gegenüber zu töten.
In der seit Montag laufenden Hauptverhandlung war es vor allem um die Frage gegangen, ob tatsächlich eine Tötungsabsicht vorlag oder es sich um gefährliche Körperverletzung handelt. Auf Letzteres hatte der Verteidiger des Angeklagten plädiert.
Mit einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren blieb die Strafkammer deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten zehn Jahre.