Außer der Abwasserleitung erneuert der Landkreis die komplette Elektrik und den Sanitärbereich. „Wenn wir schon mal dabei sind, kümmern wir uns auch um die energetische Sanierung. Künftig wird der Energieverbrauch deutlich niedriger sein“, sagt Stefan Prell im Gespräch mit unserer Zeitung.
Zunächst werden die Handwerker die Halle komplett entkernen. Danach beginnen die Arbeiten in den Umkleiden und Duschen. Schließlich setzen die Bodenleger den neuen, federnden Hallenboden.
Landkreis rechnet mit Kosten in Höhe von 7,81 Millionen Euro
Bereits in den zurückliegenden Sommerferien haben die Elektriker eine neue Niederspannungshauptverteilung installiert. Hierüber werden außer der Turnhalle auch die Freisportanlagen, die komplette Realschule, das Tagesheim und auch die Siebensternschule versorgt.
Derzeit sind die Verantwortlichen des Landkreises gespannt, wie die Ausschreibung verläuft. Bis kommende Woche haben Unternehmen Gelegenheit, sich für die verschiedenen Gewerke zu bewerben. Der Landkreis veranschlagt die Kosten für die Generalsanierung auf 7,81 Millionen Euro. Davon sind laut Landrat Peter Berek 5,95 Millionen Euro mit bis zu 90 Prozent förderfähig. Der nicht geförderte Betrag betrifft die Tribüne und die Technik, die für den reinen Schulsport nicht zwingend notwendig wäre. Dies sind Bauteile, die für eine sogenannte Versammlungsstätte benötigt werden, im Grunde also für den Wettkampfsport.
Kreisrat bittet um zügigere Kommunikation
Kreisrat Matthias Müller (CSU) aus Selb bat die Zuständigen des Landkreises darum, in Zukunft frühzeitiger zu kommunizieren, sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen. Dies sicherte Landrat Peter Berek zu.
Angesichts der aktuellen Lage im Bau-Gewerbe und im Handwerk sind die Befürchtungen nicht unrealistisch. Dem Vernehmen nach ist sogar bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr mit vielen Bewerbungen zu rechnen, wie dies noch vor Jahren der Fall war. Auch die Preisentwicklung in der Baubranche bereitet den Kommunen und Landkreisen Kopfzerbrechen. Selbst wenn ein Unternehmen den Zuschlag erhält, kann nicht zwangsläufig vorausgesetzt werden, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen sind.