Die Schweiz lässt in der Sache des flüchtigen deutschen „Gotthard-Rasers“ nicht locker: Der Mann, der 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Alpenautobahn gebrettert war und erst an einer Polizeisperre gestoppt wurde, soll in Deutschland in Haft. Das Urteil lautete auf 30 Monaten Haft, davon 18 auf Bewährung. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Kilometern in der Stunde. Der Sportwagen wurde konfisziert. Schweizer Medien gegenüber gab der Mann sich reuelos. Er habe Spaß bei der Spritztour gehabt. Das Urteil interessiere ihn nicht.