Der Naturschutzbund (Nabu) warnt davor, Vögel könnten die Samen des aus Vorderasien stammenden invasiven Gewächses in Naturschutzgebiete tragen. Auch die unsachgemäße Entsorgung des Grünschnitts sei eine Gefahr.
Schweiz verbietet Verkauf von Kirschlorbeer
Das hat fatale Folgen für unsere Ökosysteme. Dort verdrängt die Lorbeerkirsche dann schnell heimische Pflanzen, die Nahrung für Insekten bieten. Die Schweiz hat deshalb nun eine drastische Maßnahme ergriffen, sie kämpft unter anderem seit Jahren schon gegen invasive Pflanzenarten.
Einer vom Schweizer Nationalrat verabschiedeten Verordnung zufolge darf „mit invasiven gebietsfremden Organismen [...] in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden“. Im Anhang wird der Kirschlorbeer unter „verbotene invasive gebietsfremde Organismen“ aufgeführt. Damit ist der Verkauf und die Einfuhr von Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 faktisch verboten.
Invasive Neophyten: Kirschlorbeer
Kirschlorbeer zählt zu den invasiven Neophyten. Darunter versteht man Pflanzen, die sich bei uns ausbreiten, obwohl sie hier nicht hingehören. Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt dazu konkret: "Unter Neophyten werden Pflanzen verstanden, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst vom Menschen nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen." Andere Beispiele für solche Neophyten sind etwa Eschen-Ahorn, Französisch Erdlastanie oder der Winterling.