Das Landgericht hatte den 94-jährigen wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, haben Verteidigung und Nebenklagevertreter, die Revision eingelegt hatten, nun einen Monat Zeit zur Begründung.