Schriftliches Urteil gegen Oskar Gröning

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Nach dem Lüneburger Urteil gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning rückt die Entscheidung näher, ob er wegen seines Einsatzes im Konzentrationslager Auschwitz in Haft muss.

 
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Das Landgericht hatte den 94-jährigen wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, haben Verteidigung und Nebenklagevertreter, die Revision eingelegt hatten, nun einen Monat Zeit zur Begründung.

Falls das Urteil nach anschließender Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Gröning haftfähig ist. Schon vor Gericht war er gesundheitlich sehr angeschlagen, einige Verhandlungstage fielen deswegen aus. Wenn der BGH der Revision stattgibt, wird das Landgericht Lüneburg erneut in dem Fall verhandeln.

Gröning hatte im Prozess gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen „Buchhalter von Auschwitz“ ein. In seiner Aussage räumte er eine moralische Mitschuld am Holocaust ein.

dpa

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