Kindergarten Buchau: eine "Luftnummer"
Hümmer reichte dem Bürgermeister daraufhin einen Auszug aus dem Kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern. Hümmer zitierte daraus, dass im Haushalt nur Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden dürfen, die in dem Jahr auch voraussichtlich kassenwirksam werden. Vor diesem Hintergrund bezeichnete Hümmer die geplante Generalsanierung des Buchauer Kindergartens, die mit 1,75 Millionen im Haushalt veranschlagt ist, als „Luftnummer.“ Allein die Ingenieur- und Architektenleistungen müssten europaweit ausgeschrieben werden. Diese Maßnahme komme heuer niemals.
Hümmer stellte dann einen erneuten Antrag zur Geschäftsordnung, als Bürgermeister Raab zu den Haushaltsreden überleiten wollte. „Es sollte schon vorher eine Beratung stattfinden.“ Raab befand, dass dies nach den Reden geschehen solle. In der Ratsrunde gab es keinen weiteren Widerspruch. Der Bürgermeister erläuterte in seiner Rede den Haushalt und wies Kritik seitens der FWG im Vorfeld als nicht statthaft zurück. Nach den Reden setzte Hümmer noch zu einer Reihe von Sachfragen an. Er hörte aber schließlich auf mit dem Hinweis, dass eine Beratung des Haushalts vorher nötig gewesen wäre.