Anwalt: Wucherpreise sind per Gesetz untersagt
Trotz hartnäckigem Nachhaken gelingt es bei zwei Testanrufen beim bei Schlossfachman.de nicht, vorab einen Preis zu erfahren. Darauf angesprochen reagiert man beim Unternehmen unwirsch. Man könne schließlich nicht hellsehen, sagt ein Mitarbeiter des Unternehmens, das angeblich im sächsischen Glauchau sitzt. Der Chef – Daniel Hauser – sei nicht zu sprechen. Ob er zurückruft? Vielleicht. Er meldet sich nicht.
Wehren kann man sich gegen solch überteuerte Dienstleistungen wahrscheinlich nur schwer. Sobald der Schlüsseldienst am Telefon beauftragt ist, habe man einen Vertrag, sagt Oliver Heinekamp vom Anwaltsverein Bayreuth. Solange es keine andere Absprache gebe, „gilt dann die übliche Vergütung als vereinbart“. Er verweist auf Paragraf 138 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser verbietet Wucherpreise und auch, die Zwangslage eines anderen bei Rechtsgeschäften auszunutzen.
Martin Gottwald will andere warnen
Ob das im Fall von Martin Gottwald zutrifft, müsste ein Gericht entscheiden. „Das ist immer eine Einzelfallprüfung“, sagt Heinekamp. Auf die Gefahr, dass alles nur noch mehr Geld kostet, will es der gelackmeierte Weidenberger wahrscheinlich nicht ankommen lassen. „Da wird die Not der Leute extrem ausgenutzt“, sagt er. Davor will er andere warnen.
Die Verbraucherzentrale rät, im Notfall bei einem Schlüsseldienst immer auf ortsansässige Firmen zurückzugreifen. Diese geben auf ihren Internetseiten ihre Adresse bekannt. Spätestens beim Anruf sollten Kunden die genaue Adresse erfragen. In der Regel reiche auch ein einziger Fachmann, um eine Tür zu öffnen. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, schon beim telefonischen Auftrag ausdrücklich nur das Öffnen der Tür zu beauftragen. Das Schloss auszuwechseln, sei in den meisten Fällen nicht notwendig.
Tipps gegen Abzocke von der Verbraucherzentrale
Nach Angaben der Verbraucherzentrale kostet eine Türöffnung in der Regel 75 bis 100 Euro. Auftraggeber sollen am Telefon oder vor Ort, am besten mit Zeugen, einen verbindlichen Preis vereinbaren. Wer sich an der Haustür mit dem Handwerker über die Rechnung in die Haare kriegt, soll sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Droht der Schlüsselmann beispielsweise damit, die Tür wieder zu verschließen, dann sei das eine Nötigung. Bei solchen schwarzen Schafen rät die Verbraucherzentrale: „Zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen.“
Tipps der Verbraucherzentrale können Sie im Netz unter www.vz-nrw.de/schluesseldienste nachlesen.