Schlittschuhlaufen in Mistelbach und Gesees: Warten auf die Eiseskälte

Von Thorsten Gütling
 Foto: red

Sie warten, in Mistelbach und in Gesees. Auf die Kälte, die das Eis gefrieren lässt. Denn noch in diesem Winter soll Schlittschuh gefahren werden. In Mistelbach auf dem Baketballplatz und in Gesees auf dem Fußballplatz des Sportvereins.

 
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Nicht den Rasenplatz, sondern den Hartplatz hat die Geseeser CSU im Blick. Sie hat im Gemeinderat einen Antrag gestellt. In Gesees sollen die Kinder noch in diesem Jahr eine Eislauffläche bekommen. Der Gemeinderat war dafür. Zunächst war eine gemeindeeigene Wiese gegenüber des Sportheims im Gespräch. Doch die ist nicht eben genug. „Ebener als unser Hartplatz gibt es nicht“, sagt der Vorsitzende des Sportverein, Claus Hofmann. Jetzt soll die Eisbahn dort hin.

Es braucht nur eine Silofolie und ein paar Kanthölzer, sagt der Geseeser Bürgermeister Reinhard Sammer. Innerhalb weniger Tage wäre die Eislaufbahn fertig. 14 auf 25 Meter groß. Nur 200 bis 300 Euro teuer. Einzig die Kälte fehlt. Das Wasser muss schließlich gefrieren. Und ein bisschen drängt auch die Zeit. Mitte Februar müssten die Schlittschuhfahrer und Eishockeyspieler den Hartplatz nämlich schon wieder räumen. Dann finden die ersten Testspiele der Fußballer statt und die haben Vorrang.

Rechtliche Fragen "größere Baustelle"

In Mistelbach hat man da noch mehr Zeit. Dort soll noch in diesem Winter der Basketballplatz am Radweg geschwemmt werden. Wie im vergangenen Jahr auch schon, aber diesmal richtig, sagt Bürgermeister Bernhard Rümpelein. Aller Anfang ist schwer, und als man sich vergangenen Winter zum ersten Mal an einer Eislaufbahn versuchte, lief Wasser aus. Dabei hatte man doch schon beim Bau des Basketballplatzes an alles gedacht: Daran, dass der Platz eben sein muss, weil sonst das Eis bricht, und an Schaumstoffmatten, die die Säulen der Basketballkörbe ummanteln.

Gegen Basketballkörbe kann man auf dem Hartplatz des SV Gesees sowieso nicht fahren. Dennoch bleibt die Frage, wer eigentlich haftet, wenn es auf der Eisfläche zu einem Unfall kommt. Sammer sagt, das müsse noch geklärt werden. Der Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach, Siegfried Müller, nennt die rechtlichen Fragen eine „größere Baustelle“. „Wenn ich Bürgermeister wäre, würde ich mir das gut überlegen“, sagt er. Selbstverständlich hafte bei materiellen Schäden die kommunale Haftpflichtversicherung der Gemeinde. Doch was, wenn ein Unfall auch eine strafrechtliche Komponente mit sich bringe? „Dann muss der örtliche Bürgermeister nachweisen, dass er die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften auch kontrolliert hat“, sagt Müller.

Gesees begrüßt Eisfläche

Beim SV Gesees würde man eine Eislaufbahn jedenfalls begrüßen. „Die Nachfrage kommt mit dem Angebot“, sagt der Vorsitzende. Klappt es mit der Realisierung noch in diesem Jahr, sollen sich die Eltern noch selbst mit Glühwein behelfen. Im nächsten Jahr könnte dann auch über eine Bewirtung durch den Sportverein nachgedacht werden. Oder gleich über ein richtiges Fest.

Grundsätzlich ist eine künstlich angelegte Eisfläche so zu behandeln wie ein Spielplatz, sagt Stefan Liebl von der Versicherungskammer Bayern. Und wer ein Spielgerät aufstellt, der trägt dafür auch die Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, dass bei richtigem Gebrauch keine Gefahr ausgeht von dem Gerät ausgeht. Mit einem Schild kann der Betreiber die Gefahr nicht auf andere abwälzen. Andernfalls dürfte er das Gerät gar nicht aufstellen.

Strafrechtlich droht den Bürgermeistern keine Gefahr

Im Falle einer künstlichen Eisfläche muss der Bürgermeister einer Gemeinde also dafür sorgen, dass diese nicht an einem Stacheldrahtzaun endet oder Erdhügel unter der Eisdecke hervorlugen. Wenn er das nicht tut, oder trotzdem ein Unfall passiert, kann die Kommune nur zivilrechtlich belangt werden, sagt Liebl. Für solche Fälle ist sie versichert. Anders, so Liebl, wenn der Bürgermeister einen Weiher zum Schlittschuhlaufen freigibt, dessen Eisdecke nicht trägt. Bricht dann jemand ein, kann der Verantwortliche auch strafrechtlich belangt werden. Für diesen Fall stellen Gemeinden gerne Hinweistafeln auf, auf denen sie das Betreten des Sees grundsätzlich nur auf eigene Gefahr erlauben.

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