Dem Entwurf aus Kiel zufolge soll die Pelztierhaltung zum Zweck der Pelzgewinnung ganz untersagt werden, wobei für bestehende Betriebe eine Übergangsfrist von zehn Jahren gilt. Wie das Kieler Umweltministerium unter Verweis auf Angaben des Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, gibt es bundesweit noch acht gewerbliche Pelztierfarmen. Eine Anlage zur Nerzzucht liegt demnach in Schleswig-Holstein.