Halter von Schlangen dürfen ihren Reptilien nur tote Mäuse als Nahrung anbieten. Das Verwaltungsgericht München wies am Montag die Klage einer Münchnerin gegen einen Bescheid des städtischen Kreisverwaltungsreferats ab, mit dem eine Lebendfütterung untersagt worden war. Die 46 Jahre alte Bibliotheksassistentin hält vier junge Königspythons, für deren Ernährung sie Mäuse selbst züchtet. Nach einer Kontrolle einer Amtstierärztin wurde ihr das im Januar 2016 untersagt.