Der Mann hatte Anfang des Jahres 2015 den befreundeten Jugendlichen bei sich zuhause im Landkreis Kulmbach zu Gast. Man übernachtete gemeinsam in einem Bett. Dabei soll der Ältere den Jugendlichen oral missbraucht haben. Das Opfer wachte davon auf. Das Vorgehen wertete das Amtsgericht in Kulmbach im Sommer 2018 als Vergewaltigung und verurteilte den Mann zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Er und sein Verteidiger Karsten Schieseck gingen in Berufung.