Nach Angaben der Aufsichtsbehörde hatten sich Anrufer im Auftrag von Energy2day wiederholt als Mitarbeiter oder Partner der örtlichen Energieversorger ausgegeben und versucht, die Verbraucher zu einem Anbieterwechsel zu bewegen. Teilweise seien die Anrufe von Subunternehmen aus dem Ausland getätigt worden. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig, der Stromanbieter kann beim Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Rekordstrafe für illegale Telefonwerbung
Redaktion 02.08.2017 - 13:14 Uhr