Rechtsstreit über Kreisumlage Pottenstein gegen Landkreis: Es geht ums liebe Geld

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Sind unterschiedlicher Ansicht zur Kreisumlage: Landrat Hermann Hübner (links) und der Pottensteiner Bürgermeister Stefan Frühbeißer. Archivfotos: Harbach/Brand Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/POTTENSTEIN. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Das gilt insbesondere für die Kreisumlage, die die Gemeinden alljährlich an den Landkreis zahlen. Sie tun das oft zähneknirschend, denn das Geld fehlt danach für eigene Vorhaben. Der Stadt Pottenstein geht die Umlage zu weit. Sie klagt dagegen.

 
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Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Das gilt insbesondere für die Kreisumlage, die die Gemeinden alljährlich an den Landkreis zahlen. Sie tun das oft zähneknirschend, denn das Geld fehlt danach für eigene Vorhaben. Der Stadt Pottenstein geht die Umlage zu weit. Sie klagt dagegen.

Die Umlage von den Gemeinden ist das wesentliche Finanzierungsinstrument des Landkreises. Im aktuellen 96-Millionen-Haushalt bringen die 33 kreisangehörigen Städte und Gemeinden 34,7 Millionen Euro auf. Weil es Überschüsse von 16,4 Millionen Euro in der Kreiskasse gibt, sinkt die Kreisumlage auf 33,5 Prozentpunkte.

Der Pottensteiner Standpunkt

Die Stadt Pottenstein hat im Juli 2018 Klage gegen den Bescheid des Landkreises erhoben, mit dem ihre Kreisumlage für 2018 in Höhe von 1,8 Millionen Euro festgesetzt wurde. Bürgermeister Stefan Frühbeißer: „Auch wir müssen uns nach der Decke strecken. Durch die Kreisumlage werden wir zusätzlich eingeschränkt.“ Der Bürgermeister kritisiert die Höhe der Überschüsse, die der Landkreis erwirtschaftet hat. Wie er sagt, würden dazu gefasste Beschlüsse – sprich Rückzahlung an die Gemeinden – nicht umgesetzt. Zudem enthalte der Kreishaushalt freiwillige Leistungen, die in keinem Verhältnis zur Zahlungskraft der Umlagegemeinden stehen. Als Beispiele nennt Frühbeißer die Summen, die der Landkreis für die Zweckverbände Wintersport (800.000 Euro) und Therme Obernsees (900.000 Euro) ausgibt.

Die Klage folgt dem Beispiel der Stadt Forchheim aus dem Jahr 2014. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte in dem Verfahren mit Urteil vom 10. Oktober 2017 die Festsetzung der Kreisumlage von 14,2 Millionen Euro für die Stadt aufgehoben. Der unterlegene Landkreis Forchheim hatte dagegen Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) eingelegt.

Der Standpunkt des Landkreises

Der Kreishaushalt sieht höhere Leistungen für die Kommunen vor. Sie steigen um 700 000 Euro auf 2,55 Millionen Euro. Schwerpunkte sind der überörtliche Beschaffungsplan für die Feuerwehren, die Landschaftspflegeverbände, die Förderung der Landwirtschaft, Familien, Behinderte und Senioren. Gefördert werden auch die Kultur und die Vereine. Für die Jugendarbeit gibt der Landkreis fast 700.000 Euro aus. Das sind 170.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Landrat Hermann Hübner spricht von einem gemeindefreundlichen Haushalt. Die Kreisumlage konnte wegen der 16,4 Millionen Euro Überschüsse auf 33,5 Prozentpunkte gesenkt werden. „Welche Auswirkungen die Klage der Stadt Pottenstein gegen den Umlagebescheid 2018 haben wird, die sich wohl gegen die freiwilligen Leistungen des Landkreises richten soll, ist heute noch nicht absehbar“, sagte Landrat Hübner jüngst im Kreistag. Bis ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vorliege, müssten einige Vorhaben konsequenterweise ruhen. So das Fifty-Fifty-Taxi, der blühende Landkreis und die Bündelung der touristischen Einrichtungen. Hübner: „Die Entwicklung des Landkreises würde stark eingeschränkt, weshalb ich auch kein Verständnis für das Gerichtsverfahren aufbringen kann.“

Das Verwaltungsgericht

Wann eine Entscheidung zur Klage der Stadt Pottenstein ergeht, ist offen. Das Streitverfahren war ausgesetzt worden, weil am VGH das Rechtsmittelverfahren des Landkreises Forchheim in ähnlicher Sache anhängig war. Der Rechtsstreit der Stadt Pottenstein gegen den Landkreis Bayreuth könne nun fortgesetzt werden, so Philipp Hetzel, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Trotz der Klage müsste die Stadt Pottenstein jedoch 1,8 Millionen Euro an den Landkreis überweisen. Wenn die Klage der Stadt Pottenstein Erfolg hat, würde der Umlagebescheid durch das Gericht aufgehoben. Das würde es nicht grundsätzlich ausschließen, die Kreisumlage dann – unter Berücksichtigung der gerichtlichen Entscheidung – erneut festzusetzen. Am VGH in München war es zu einem Vergleich gekommen. Die Stadt und der Landkreis Forchheim einigten sich darauf, dass der Landkreis 350.000 Euro von den 14,2 Millionen Euro Kreisumlage zurückzahlt.


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