Sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust haben die höchsten deutschen Strafrichter erstmals einen Auschwitz-Mithelfer mitverantwortlich für Hunderttausende Morde in dem Arbeits- und Vernichtungslager gemacht. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des früheren Buchhalters und Wachmannes in Auschwitz, Oskar Gröning, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Ob Gröning tatsächlich ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab. Sein Verteidiger Hans Holtermann sagte, er prüfe auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.