Der Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten. Das hat das Landesgericht in Braunschweig entschieden. Konkret ging es um die Sohle des Modells „Stan Smith Boost“, deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Dieser Schutz sei durch die Sohle des „Stan Smith Boost“ verletzt worden. Das Gericht sah allerdings zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.